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Der Arzt und der Anwalt


Eine Befragung vor Gericht:

Anwalt: „Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?“
Arzt: „Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.“
Anwalt: „Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?“
Arzt: „Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.“

(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört… aber…)

Anwalt: „Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Haben Sie den Blutdruck gemessen?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Haben Sie die Atmung geprüft?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Wie können Sie so sicher sein, Doktor?“
Arzt: „Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.“
Anwalt: „Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?“
Arzt: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.“

(…diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht.
Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt …)

1 Kommentar

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  1. Anwalt sagt:

    WIE DÄMLICH IST DER ARZT DENN?

    „Doktor, BEVOR Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?“

    DER ANWALT FRAGT, OB DER KERL NOCH AM LEBEN WAR, BEVOR DER ARZT DAS HIRN ENTFERNT HAT.

    WENN ER WEDER ATMUNG GEPRÜFT NOCH PULS GEMESSEN HAT, KANN ER SICH NICHT SICHER SEIN, DASS MR. DENNINGTON TOT IST.

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