Ein Kriminalbeamter hat einen falschen Hunderteuroschein beschlagnahmt. Ins Protokoll für die vorgesetzte Dienststelle schreibt er: „… aus Sicherheitsgründen habe ich den Betrag per Postanweisung an Sie geschickt.“
Ein Kriminalbeamter hat einen falschen Hunderteuroschein beschlagnahmt. Ins Protokoll für die vorgesetzte Dienststelle schreibt er: „… aus Sicherheitsgründen habe ich den Betrag per Postanweisung an Sie geschickt.“