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Kartoffeln werfen auf wendende ungewuenschte PKW in der Einfahrt


Das etwas andere Gerichtsurteil: Kartoffelschmeißen in Deutschland:

Gericht: AG HADAMAR, Datum: 1994-12-20, Az: 3 C 420/94
NK: BGB § 227 Abs 2, BGB § 228, BGB § 823 Abs 1, BGB § 823 Abs 2, BGB § 903, BGB § 904, StGB § 32, StGB § 303

Titelzeile: (Notwehr gegen einen unbefugt in einer Einfahrt wendenden Pkw)

Orientierungssatz
Wenn ein Pkw-Fahrer – zum wiederholten Mal – in der Einfahrt eines fremden Hofanwesens wendet, stellt sich dies als
Bedrohung sowohl des Eigentums als auch des Hausrechts des Grundstückseigentümers dar, mithin einen gegenwärtigen,
rechtswidrigen Angriff im Sinne des BGB § 227 Abs 2.
Gegen diese Bedrohung kann sich der Grundstückseigentümer mit einem gezielten Wurf mit einer KARTOFFEL zur Wehr
setzen. Für dadurch entstehende Fahrzeugschäden haftet er nicht.

Fundstelle
NJW 1995, 968-970 (ST)

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