Beim Brand eines Wohnhauses hatte der Kreisbrandmeister selbst die Einsatzleitung übernommen.
Nachdem der Brand unter großem persönlichem Einsatz aller gelöscht worden war, konnte man am anderen Tag in der Zeitung lesen.
„Gestern hat es in der Bäckerstraße gebrannt. Obwohl der Kreisbrandmeister die Einsatzleitung hatte, blieb der Wasserschaden auf ein Mindestmaß beschränkt.“
Der Kreisbrandmeister ruft wutentbrannt bei der Zeitung an und bittet um eine Richtigstellung, da es ja wohl gerade andersrum der Fall gewesen sei.
Deshalb stand am darauffolgenden Tag geschrieben:
„Obwohl der Kreisbrandmeister persönlich den Einsatz leitete, hätte der Wasserschaden nicht größer sein können.“